Inkasso, Eintreibung von Forderungen
Die Zahlungsmoral lässt immer mehr zu wünschen übrig. Sie sind keine Bank für Ihre Kundschaft und sollten es auch nicht werden, da dies letztlich bei Ihnen zu Liquiditätsproblemen führen könnte.
Es gibt keinen Grund, sich ein schlechtes Gewissen zu machen, um einen säumigen Kunden in Verzug zu setzen. Schließlich ist dieser im Fehler und nicht Sie!
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen wegen dieser grundsätzlichen Haltung und eines unzureichenden Forderungsmanagements „ungewollt“ selbst zu schlechten Zahlern werden…. Darüber hinaus zieht eine zögerliche Eintreibungspolitik eine Kundschaft, die auf eine derartige „Rücksichtsnahme“ spekuliert, regelrecht an.
Sobald Sie festgestellt haben, dass das interne Mahnungswesen nicht greift, bieten wir unsere Dienste an, um Ihre Forderungen einzutreiben. Ein anwaltliches Mahnschreiben führt bei einem ansehnlichen Teil der Schuldner zur Zahlung. Sollte dies nicht fruchten, setzten wir die gerichtliche Eintreibung in Gang. Vorab prüfen wir jedoch, ob ausreichende Erfolgsaussichten bestehen, so dass nach Möglichkeit keine unnützen Kosten entstehen.
Tipps und Tricks:
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- Unser 1 x 1 des Inkassos
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Veröffentlichungen:
- Interessante Lesebeiträge unserer Anwälte zum Thema
- - Gesetzliche Zinsen 2024 (26.02.2024)
- - Keine Mietzahlungen in der Covid-Zeit - Der (vorübergehende) Nutzungsausfall musste nicht durch den Vermieter verschuldet sein. (23.10.2023)
- - Neue Regeln für die gütliche Eintreibung von Schulden gegenüber Verbrauchern (01.09.2023)
- - Zahlungsrückstand im Geschäftsverkehr : Strengere Regeln (23.09.2021)
- - Neue Lohnpfändungsgrenzen ab dem 1.1.2015 (12.01.2015)
- - Neue Lohnpfändungsgrenzen ab dem 1.1.2014 (02.01.2014)
- - Kollektive Schuldenregelung : Schuldenerlass für Körperschäden ? (07.02.2013)
- - Neue Verzugszinsen ab dem 1.1.2013 : 2,75 % und 8 % (09.01.2013)
- - Neue Lohnpfändungsgrenzen ab dem 1.1.2013 (22.12.2012)
- - Werkvertrag - Direktklage für alle Subunternehmer (16.02.2012)
- - Neue Verzugszinsen ab dem 1.1.2012 : 4,25 % und 8 % (26.01.2012)
- - Neue Lohnpfändungsgrenzen ab dem 1.1.2012 (27.12.2011)
- - Adressenverzeichnisse - Ende der Betrügereien ? (28.10.2011)
- - Neue Verzugszinsen ab dem 1.1.2011 : 3,75 % und 8 % (08.02.2011)
- - Neue Lohnpfändungsgrenzen ab dem 1.1.2011 (01.01.2011)
- - Entschuldbarkeit - auch für gesetzlich Zusammenwohnende ! (19.11.2010)
- - Handelsgeschäfte : gesetzlicher Zinssatz bleibt bei 8% (30.07.2010)
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- - Lohnpfändungsgrenzen : neue Beträge ab dem 1.1.2010 (02.01.2010)
- - Gesetzlicher Zinssatz von 3,25 % ab dem 01. Januar 2010 (16.01.2010)
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