Zians-Haas Rechtsanwälte

Darf der belgische Fiskus sich auf ein EU-widriges Rundschreiben beziehen?

28.03.2025

Besteuerung von Zinsen auf ausländische Sparbücher

Beamte sind daran gehalten Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Rundschreiben geben solche Anweisungen, wie die einschlägigen Rechtsnormen umzusetzen sind und wie sich ein Beamter in konkreten Fällen zu verhalten haben.

 

Für die Einkünfte aus Sparbüchern gilt, dass das fast schon als „heilig“ anzusehende belgische Sparbuch erst ab Zinseinkünften von über 1.050 € mit einer Quellensteuer von nur 15 % besteuert werden. Ansonsten gilt der Normalsatz von 30 %.

 

Doch das belgische Sparbuch hat einige Besonderheiten. Als Sparbuch gilt nur das, was den „belgischen“ Kriterien entspricht. Zum Beispiel muss außer den Zinsen auch eine Treueprämie vorgesehen sein, die der Sparer erhält, wenn sein Geld länger als ein Jahr auf dem Sparbuch stehen bleibt.

 

Andere Länder, andere Sitten. Die Sparbücher bei ausländischen Banken folgen anderen Regeln.

Der belgische Fiskus besteuert deshalb die Zinsen europäischer Banken ab dem ersten Euro zum Satz von 30 %. Logisch, denn es handelt sich ja nicht um Sparbücher, die den belgischen Kriterien entsprechen.

 

Und jetzt?

Dem gut informierten Steuerpflichtigen raten wir, nicht nur das Ergebnis des durch die EU-Kommission im Juli 2024 eingeleiteten Vertragsverletzungverfahren gegen Belgien abzuwarten, sondern auch auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH zu verweisen.

 

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Belgien ein. Belgien verlor.

2017 folgte eine Verurteilung durch den EuGH aufgrund einer Vorfrage eines belgischen Gerichts. Die bislang letzte Intervention des EuGH ist ein Beschluss vom 27. März 2023. Der Gerichtshof erlässt Beschlüsse nur dann, wenn die rechtliche Wertung des Falls derart eindeutig ist, dass kein aufwendiges Urteilsverfahren (ggf. mit Schlussanträgen des Generalanwalts und Plädoyers) notwendig ist.

 

Also eine glasklare Sache, sollte man meinen. Da hat man aber nicht mit der legendären Beharrlichkeit des Finanzministeriums gerechnet… böse Zungen würden vielleicht von Sturheit sprechen?

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