Miet-, Pacht- und Immobilienrecht
Ein mündlicher Mietvertrag ist
gültig. Auf diesen Vertrag sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, die
die jeweilige Materie regeln. Die mündlich getroffenen Absprachen sind oft nur
sehr schwierig zu beweisen, was per Definition zu unnötiger Unsicherheit und
Streit führen kann. Darüber hinaus sind viele gesetzliche Möglichkeiten nur
dann in Anspruch zu nehmen, wenn es diesbezüglich einen schriftlichen Vertrag
gegeben hat (z.B. Verzicht auf Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters,
Kurzzeitmietverträge, …).
Standardverträge sollte auch nicht ohne vorherige Beratung abgeschlossen werden, da die Tragweite der diversen Klauseln oftmals nur nach einer Beratung und Analyse der persönlichen Bedürfnisse abgeschätzt werden kann.